Zwölf Uhr mittags

 

No victims is counterrevolutionary, meint American Everyman, ein linker Blogger und ehemaliger Youtuber. Ehemalig, weil die Kapitalisten den Kanal voll hatten und selbigen löschten. Das Google Gottes läßt es schwer Jauche regnen auf Gerechte und Ungerechte und sperrt No-victims-Konspirateure und Gladiojäger gleichermaßen. Das nur am Rande, denn um Zensuropfer soll es nicht gehen, sondern um Terroropfer.

No victims zu sagen, kommt nicht nur links einer Lepraerkrankung gleich, auch für den rechten Islamkritiker hört hier der Spaß auf. Für Staat und Untertanen ist das Verhöhnung der Opfer, für freiheitliche Aufklärer debil, für Nervenärzte Dissonanzstörung. Die einzigen absichtslosen Einwände gegen Fake-Geschrei entspringen einer geistig gesunden Abneigung gegen alles Monotone und sind ästhetischer Natur. Aber der Vorwurf trifft den Boten, denn auch vermeintlich smarter Staatsterror mit menschlichem Antlitz, der sich ja selbst als Terrorabwehr versteht, kann stumpfsinnig sein wie GEZ-TV.

Wie es scheint, haben sich No-victims-Aussätzige eine gewisse Gleichgültigkeit gegen alle Kränkung zugelegt, obwohl „No victims“ natürlich nicht „keine Opfer“ meint, sondern eben nur nicht jene im Scheinwerferlicht, aber die im Orchestergraben.

Ob für Jedermann die Antithese, reale Opfer seien revolutionär oder gut für die Revolution, dialektisch in Ordnung geht? Das real existierende Gemeinwesen in Thüringen stützt sie für die Uwes vom NSU: Dort gibt es heute einen Ministerpräsidenten, der bei NVA-Kampftaucher Menzel wohlige Erinnerungen an die Zukunft wecken dürfte.

No-victims-Konspirologen halten bei ihrer dreisten Skepsis sicher auch unsere Demokratie für Theater und statt eines freien Spiels demokratischer Kräfte wittern sie womöglich einen Kuhhandel um jene NSU-Affäre und die erste Arbeiter- und Bauernregierung in Thüringen nach dem Anschluß. Dann träfe Jedermanns Antithese immer noch zu, vorausgesetzt natürlich, es handelt sich bei Mundlos und Böhnhardt um reale Opfer, suizidal oder durch Fremdeinwirkung.

Wenn zwei das Gleiche sagen

An dieser Realität zu rütteln, hieße freilich, Rechtsmedizinerin Mall zu verdächtigen, sie habe sich an einer geschmacklosen Inszenierung beteiligt, während sie längst unter verschärfter Beobachtung des Journalisten Lemmer stand.1) Der eingebettete DPA-Korrespondent beim Münchner NSU-Stadl hatte damals aus unbekannten Gründen ein obsessives Interesse an der Professorin entwickelt, die er als inkompetente Institutswachtel investigativ fertigmachte und zwar lange vor ihrem Gedächtnisverlust im Thüringer NSU-Ausschuß. Leider läßt ihn dieser Killerinstinkt in München seit Jahren im Stich.

Ganz verzichten mag man auch in Aufklärerkreisen nicht auf Malls Hilfe bei einer Leichenrochade. Da es unter Hobbyermittlern als ausgemacht gilt, daß die Uwes durch Dritte zu Tode gebracht wurden, vulgo ermordet, darf die vergessliche Rechtsmedizinerin an der Verschwörung hypothetisch und unwidersprochen mitwirken.

Wirklich greifbar ist ohnehin erst das Geschehen am 4. November selbst: Der akribischen Arbeit des vormaligen AK-NSU-Mitgliedes Hegr2) und seiner Auswertung der Stregdaer Knallgeräusche ist es zu danken, daß an einer Konspiration der Gothaer Polizeieinsatzleitung bis hinunter zur Eisenacher Polizei, Kripo und Feuerwehr kaum noch Zweifel möglich sind. Die Vorwürfe: Verabredung und Begehung von Verdeckungsstraftaten und Vereitelung von Aufklärung und Strafverfolgung von Kapitalverbrechen.

Daß Polizeichef Menzel nicht auf eigene Faust gehandelt hätte, sondern mit Wissen und Zustimmung seines Ministers Geibert von der CDU, ist selbstverständlich. Mit dabei: wahrscheinlich Justizminister Poppenhäger von der SPD (später Inneres) – schon um Weiteres ressortübergreifend zu beherrschen. Bei einer Größenordnung der Vorfälle in Stregda und Zwickau dürfte die Thüringer Staatskanzlei ebenso informiert gewesen sein wie die sächsische und damit auch Sicherheitsbehörden und Gremien des Bundes. Eine Involvierung des BKA war mit dem angeblichen Fund der Dienstwaffe/n Kiesewetters und/oder Arnolds zu erwarten.

Allerdings: Kenntnis und Absegnen eines inszenierten Banküberfalls mit anschließender Selbsttötung, „Knallgeräuschen“, Fahrzeugbrand, Leichen und Waffenfunden oberhalb von Menzels Befugnissen macht einen nachträglichen Ad-Hoc-NSU trotz improvisierten Gesamteindrucks unwahrscheinlich. Grund für die Abstimmungspannen: Es gab keine Generalprobe im Neuland.

Im Tode endet alle Feindschaft

Das Ableben von Rechtsextremisten mag den Ermittlungseifer gelernter DDR-Polizisten nicht unbedingt anstacheln, aber am 4. November 2011, 12 Uhr mittags konnte eigentlich niemand wissen, wer da im Wohnmobil Knallgeräusche von sich gab und es bleibt zugleich „dissonant“, Menzel und Genossen alles Pflichtgefühl abzusprechen und die Beteiligung an einem Doppelmord anzuheften. Denn immerhin lebte man auch in der DDR jahrzehntelang in tiefstem Frieden und sah das behördlich als Erfolg wachsamer und moralisch überlegener Sicherheitsorgane.

Was uns zu der lange verdrängten Frage führt, welcher Menschenschlag zwei Toten post mortem mit großkalibrigem Nahschuß die Köpfe sprengen würde. Aufschneider wie Menzel oder ABV-Polizisten wie Mayer und Seeland? Hm.

Unsere historische Verantwortung verlangt zwar, deutschen Staatsdienern jede erdenkliche Abscheulichkeit zuzutrauen trotz tausend Jahren christlicher und zivilisatorischer Zähmung, die aus ihnen die indolentesten Kreaturen auf Gottes Erde machten, indes richtet sich jener angebliche Sadismus heutzutage höchstens nach innen. Selbst gelegentlich prügelnde Polizisten bewahren immer noch eine erhebliche berufsethische Fallhöhe zur bizarren Leichenschändung an den Uwes.

Keine große Sache so was, Augen zu und durch? Ein paar Anforderungen gab es schon: Der Schütze mußte nicht nur bereitwillig und verschwiegen sein, sondern auch effizient beim Umgang mit der Pumpgun (was bei den Projektilrückständen in Böhnhardts Gehirn nicht klappte, wenn auch ohne weitere Folgen). Und er mußte eine – nennen wir es mal sittlich konditionierte Scheu vor Toten, früher Pietät, überwinden, um eine Verdeckungsstraftat für andere zu begehen. Nicht jedermanns Ding.

State of the Art freiheitlicher Aufklärung ist ungefähr die These, die nachträgliche Sauerei sollte Kleinkaliberprojektile auf geeignete Weise entfernen, weil sie den/die Täter verraten würden, also vorzugsweise mordende Mitarbeiter der Gräflichen Behörde, die zu schützen waren. Freilich hinterlassen diese Killerbeamten auch eine Erklärungslücke: Warum sollten sie überhaupt Dienstwaffen verwenden? Bleibt noch die Absicht, die Gesichter der Toten zu entstellen, um eine visuelle Identifizierung zu erschweren. Auch da wollen Aufwand und Nutzen nicht zusammenpassen. Wirklich Sinn hätte das nur für Fotoaufnahmen. Der Adressat wäre dann die Prozeßöffentlichkeit.

Aber die Postmortem-Schießerei ist auch mit praktischen Problemen verbunden. Schon den „ersten Tod“ spurlos aus der Behördenbürokratie zu tilgen, ist keine Kleinigkeit; die Leichen mußten entführt, abgeschirmt „bearbeitet“ und zwischengelagert werden. Ohne Behördenzugang ausgeschlossen und mit fast unmöglich. Nur: Wer macht so was? Die schwäbischen Pietisten? Ein Kommando aus Stasirentnern? Der Hauptmann von Köpenick oder die Brunnenbauer der Bundeswehr? Ist das noch real oder schon der Tiefe Staat, der grundsätzlich zu allem fähig sein soll außer zu einer Simulation?

Wer selbst über Jahre die These eines inszenierten Bankraubes und Suizides mitten in Deutschland des 21. Jahrhunderts vertritt, kann nicht gleichzeitig No-victim-VT’s in die Reptiloidenecke stellen. Das ist vielleicht revolutionär oder auch opportunistisch, aber in jedem Falle inkonsistent, weil es letztlich nur um Varianten desselben Staatsterrors geht, und deshalb auch ein bißchen billig.


1) http://www.bitterlemmer.net/wp/?s=mall&submit=Suchen

2) http://friedensblick.de/24283/glaubwuerdigkeitsanalyse-der-zeugenaussagen-im-thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-betreffend-tatort-stregda/

Textkorrektur:
Holger Poppenhäger, SPD, wurde Ende August 2017 aus dem Kabinett Ramelow entlassen.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/holger-poppenhaeger-thueringen-georg-maier-gebietsreform

16 Gedanken zu “Zwölf Uhr mittags

  1. Kyle Kulinski, um den es wohl geht, ist selbst so eine Art 10%-Scheiben-Erdling.

    Scott Creighton erklärt es eingangs schon ganz gut.

    I certainly don’t support everything he says or has said on his channel.

    However, in this video Kyle Kulinski seems to understand the underlying threat of the latest Youtube purge which is what I wrote about the other day. “First they came for the socialists…” is basically what he is saying.

    Of course, he doesn’t touch on the fact that real defense of the freedom of speech REQUIRES defending ALL SPEECH… even that which you find offensive. He says it’s “Okay” that they got rid of Parkland shooting “conspiracy theorists” and would be “Okay” with them doing the same to ones related to Sandy Hook… but then he worries EVENTUALLY THEY WILL COME AFTER FOLKS LIKE HIMSELF.
    —–
    https://americaneveryman.com/2018/03/01/kyle-kulinski-sees-the-bigger-threat-behind-the-youtube-purge-kinda/

    Auch Creighton ist nicht Hoax-immun, eher höchst affin für Geraune.

    Allow me to explain:

    „No victims“ is a counter-revolutionary hoax carried out by the elite to distract and discredit independent journalists

    ist auch nur eine Verschwörungstheorie und somit ein Hoax, verbreitet von Bloggern, die mehr Gehör und somit Werbeinnahmen erheischen.

    No victims ist esoterischer Kackscheiß mangels Faktenkenntnis.
    —–
    Ich habe große Zweifel, daß die Thüringer Aasfresser den literarischen Gehalt dieses Posts auch nur annähernd rezipieren können. Sie sind damit wohl geistig überfordert, sofern man deren Protagonisten betrachtet.

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  2. Ob sich die Professorin Mall am 04.11.2011 an einer „Inszenierung“ beteiligte, sei dahingestellt. Wahrscheinlich eher nicht. Allerdings hat sich Mall zweifellos im Nachhinein daran beteiligt, um mit ihren Lügen vor dem UA 6/1 die „Inszenierung“ der Todesumstände von Böhnhardt und Mundlos zu tarnen.

    Was die Hypothese „Kleinkaliberprojektile“ angeht, wäre ich vorsichtig. Wahrscheinlicher ist, dass das Flintenlaufgeschoss selbst, beim Eintritt in den Schädel splitterte. Ein entsprechendes Gutachten bei einem der weltweit führenden Ballistikexperten, hätte ich vor zwei Jahren aus Neugier fast einmal in Auftrag gegeben. Ich wurde fairerweise darauf hingewiesen, dass das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit der Nachweis von Splittern in der Seife der Schädelmodelle wäre. Zwar hatte der Experte noch nie menschliche Schädelmodelle mit derartiger Munition beschossen, allerdings schon mehrere Gutachten zum Verhalten und zur Wirkung von Flintenlaufgeschossen angefertigt. Es muss also ernsthaft in Erwägung gezogen werden, dass mit dem Setzen der großkalibrigen Schüsse bei den Tatverdächtigen, keine bereits vorhandenen Verletzungen getarnt werden sollten.

    Mittlerweile stellt sich auch die Frage, wie lange die Metallteile aus Böhnhardts Kopf überhaupt aufbewahrt weren müssen. Der Empfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, ein Lösch-und Vernichtungsmoratorium in Bezug auf NSU-Beweismittel zu erlassen, ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Wahrscheinlich wird damit, dass dieser spezielle Sachverhalt nie aufgeklärt wird.

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    • Danke für diese interessante Info. Trifft das zu, ändert es zwar grundsätzlich nichts am begründeten Verdacht von Behördenstraftaten in Stregda und Zwickau, aber durch den Wegfall eines vorausgehenden und auslösenden Doppelmordes würde das Vorgehen der Beteiligten imo realistischer.

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    • @ KUH
      Das ist zunächst richtig.
      Die Metallteile als Kleinkaliber auszugeben, ist unzulässig. Dafür gibt es keinen Beleg. Es wird auf diversen Blogs leider trotzdem gemacht. Warum auch immer.
      Allerdings ist deine Schlussfolgerung, nun ernsthaft an Teile eines Flintenlaufgeschosses zu denken, auch ohne Plausibilität.
      Was wir bisher wissen, spricht dagegen und nicht dafür.

      Die Teile als nicht verfahrensrelevant einzuordnen, ist ermittlungstechnisch nicht gedeckt.
      Das Gegenteil ist Pflicht.
      Pflicht für Ermittler und Pflicht der Staatsanwaltschaft. Einer kann einen Blackout haben, beide Ebenen nicht, dann ist es Absicht, etwas zu verdecken.
      Mit Blick auf drei verschiedene Sorten Schmauchspuren am Tatort, ist die Relevanz sogar 100 Prozent.

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      • Warum sollte es „ohne Plausibilität“ sein, Splitter der Flintenlaufgeschosse anzunehmen, wenn die Flintenlaufgeschosse wahrscheinlich splittern würden? Außerdem wurde die Untersuchung der aus Böhnhardts Kopf gesicherten Metallteile, vom BKA beantragt – wie kennen nur das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung nicht. Demzufolge ist die Asservatenauswertung schlicht und ergreifend ein Ermittlungsfehler ohne jede Relevanz, denn der KT-Antrag wurde erst nach dieser Auswertung gestellt. Dem BKA kann man hier also schwerlich einen Vorwurf machen.

        Ist auch nicht so, dass ich der Hypothese von den splitternden Hohlspitzgeschossen nichts abgewinnen könnte. Ich war schon 2014 damit befasst, z.B. hier, der Beitrag von „Dieter“ vom 27.12.2014.

        nsu-leaks.freeforums(dot)net/thread/49/prof-mundlos-ber-die-sterbeumst

        Ich hatte dann auch als Erster im Forum darauf hingewiesen, dass die kriminaltechnische Untersuchung der Metallteile sehr wohl vom BKA beantragt worden war. Meine heutige Überzeugung ist also einem Erkenntnisprozess geschuldet und nicht von Beginn an festgelegt gewesen. Ich halte es aus heutiger Sicht für angezeigt, unklare Sachverhalte grundsätzlich im Sinne der Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft zu interpretieren. „Verschwörungstheorien“ können so garnicht erst entstehen.

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  3. No victims … jaja alles NAZIs außer Mutti, muss gelöscht werden egal ob Rinks oder Lechts!
    Herrschende Psychophaten wünschen mehr Spannungen und da ist Rinks & Lechts derart durchideologisiert auf das jede rationale Sachdiskussion unmöglich.
    Alles REAL …***

    No victims at Berliner „Anschlag“ vom 19. Dezember 2016
    Es ist ein Unding, dass ein LKW durch folgende Gasse fahren könnte

    Aber folgender Fahrweg soll möglich sein? Na dann bitte auf den gelben Linien Aufstellung nehmen und sehen was durch die Schleppkurve alles wegrasiert wird

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  4. @KUH

    Du bist eigentlich beim NSU sehr belesen.
    Eigentlich, weil das dann in deinen Argumenten nicht rüber kommt. Du bietest beispielsweise als Beweisschluss an, Flintenlaufgeschoss für Projektilteile ist möglich, okay dann nehme ich auch Flingtenlaufgeschoss.
    Das hat weder eine konkrete Logik noch besondere Wahrscheinlichkeit.
    Das meine ich mit fehlender Plausibilität. Deine Annahme gilt für beliebig Munition die splittern kann.
    Dazu führst du ständige Entschuldigungen für die Ermittler und Staatsanwälte an. Hauptargument, die Kritiker verstehen die Grundlagen deren Arbeit nicht.
    Nur, es fehlen bei dir dann die konkreten Argumente dafür.

    Damit ich verstanden werde, noch mal meine Sicht der zu betrachtenden Punkte.
    Die gefundenen Munitionsteile hätten bereits durch das TLKA zur Auswertung gemusst. Das ist kein Ermessensspielraum, dass ist bei einem Tötungsdelikt mit Waffe Pflicht. Wird so auch an Polizeihschulen gelehrt.
    Das TLKA bleibt aber in der Frage in Deckung (machen die nicht ohne Weisung), entsorgt zusätzlich pflichtwidrig Beweismittel Gehirn, und gibt später an das BKA ab.
    Das bestimmt Monate später, am 6.02. 2011, das Projektilteile nicht verfahrensrelevant sind.
    Da gibt es nichts zu entschuldigen.
    Das ist dokumentierte Verhinderung einer Beweismittelerhebung. Schlicht strafbar.
    Die Untersuchung ist sogar auf Grund der verschiedenen Arten von festgestellten Schmauchspuren längst zwingend. Schusswechsel steht im Raum.
    Im März wird dann doch ein Antrag gestellt oder nur so getan. Nur so getan, weil wir kein Ergebnis kennen, und weil unklar ist, was Monate später tatsächlich eingereicht wurde.
    Die Originale oder Dummies?

    Letzteres ist die Logik aus einer Unzahl von nachweisbaren Beweismittelmanipulationen in der Causa NSU.
    Ich schlage als Hinweis da nur den Bogen zur Magazinfeder. Ist letzlich ein Zusammenhang zum Thema Munitionsteile.
    Die Magazinfeder wurde als elektronisches Bauteil beweistechnisch entsorgt. Damit hat die Waffe auf dem Tisch bis heute keine Magazinfeder. Das Magazin ist durch Hitze aus der Waffe geglitten, weil Boden geschmolzen, und die Feder ist jetzt irgendwo in Afrika. Sprungkraft halt.

    Dabei ist es egal, ob die Feder zu einer H&K 2000 passen würde. Sie musste zu dem damaligen Zeitpunkt präventiv entsorgt werden, weil die Waffe auf dem Tisch offensichtlich keine H&K war. Es war zu riskant, sie fürs Waffengutachten mit abzuliefern. Grund der Annahme, Die Waffe lag offiziell zehn Stunden auf dem Tisch. Keiner durfte sie zwecks erheben von wichtigen Waffendaten in der Zeit erfassen. Ermittlungstechnisch definitiv falsch.
    Jeder weiß, das Tatorte von außen nach innen auf Spuren untersucht werden. Badwaffe vor Tischwaffe gibt es bei objektiven Ermittlungen nicht. Außer Waffentausch am Tisch, für simulierten Waffenfund Kiesewetter, war bis zur Lieferung abzuwarten.

    Gag am Rande, hat der user @kikkoman die Magazinfeder richtig zusammengesetzt, wäre sie keine aus einer H&K 2000. (Identnummer 215118).
    Die vom Tisch hat zehn Federzüge, die einer H&K 2000 (Identnummer 215118) zwölf.
    Tisch
    http://wir-koennen-auch-anders.blogspot.de
    H&K (Identnummer 215118)

    Klicke, um auf P30-Varianten-mit-Sicherung-9-mm-x-19-SPC-DE-001.0514.compressed.pdf zuzugreifen

    Aber wie gesagt, die Feder musste offensichtlich, als mögliche Schwachstelle des simulierten Waffenfundes Kiesewetter, so oder so präventiv „vom Tisch“.

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    • Danke erstmal für die Antwort. Sie schreiben:

      „Eigentlich, weil das dann in deinen Argumenten nicht rüber kommt. Du bietest beispielsweise als Beweisschluss an, Flintenlaufgeschoss für Projektilteile ist möglich, okay dann nehme ich auch Flingtenlaufgeschoss.
      Das hat weder eine konkrete Logik noch besondere Wahrscheinlichkeit.
      Das meine ich mit fehlender Plausibilität.“ Zitat Ende

      Wahrscheinlichkeiten werden in der Regel durch Gutachten belegt. Nur wenn kein Gutachten erstellt werden kann, muss anhand von Plausibilitätskriterien die Wahrscheinlichkeit geschätzt werden. Sie springen schon hier zwischen Wahrscheinlichkeit, Logik und Plausibilität hin und her, ohne das erkennbar wird, was Sie mir eigentlich vorwerfen wollen. Schließlich hatte ich oben geschrieben, dass ich mit einem der weltweit führenden Experten zu diesem Thema korrespondiert hatte. Ich stelle die Antwort hier einmal anonymisiert hinein, Zitat:

      Sehr geehrter Herr Hegr

      Ihre Frage kann ich nicht abschließend beantworten, da ich bisher keine Brenneke-FLG gegen Schädelmodelle geschossen habe. Hingegen habe ich beim Beschuss ballistischer Seife mit diesem Geschoss bereits einzelne Bleisplitter im Schusskanal festgestellt. Es ist daher mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass beim Durchschuss von Knochen am Geschoss Splitter abgerissen werden, welche anschließend im Schusskanal verbleiben.
      Man könnte dies recht einfach experimentell mit einem Beschuss von Kopfmodellen überprüfen und bestätigen. Einen solchen Beschuss müsste ich an ein ballistisches Labor in Unterauftrag geben, wobei Kosten in der Größenordnung von xxx xxxx-xxxx (je nach Anzahl erforderlicher Schüsse) anfallen würden. Wenn nachgewiesen werden soll, dass sich keine Splitter im Schusskanal finden, müssten die beschossenen Modelle geröntgt werden, was noch zusätzliche Kosten (ca. xxx xxxx) bedeuten würde. Falls meine Vermutung sich bewahrheiten sollte und sich sichtbare Splitter finden, könnte auf die Röntgentechnik verzichtet werden. Auf diese beiden Kostenanteile kann ich keinen Einfluss nehmen. Für die Erstellung des zugehörigen Gutachtens würde ich Ihnen einen Spezialpreis gewähren (ca. xxx xxx-xxxx, je nach Umfang).
      Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen“ Zitat Ende

      Der Experte geht also mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Flintenlaufgeschosse splittern. Ich habe meine Einschätzung also nicht beliebig getroffen, sondern bin zu der Auffassung gelangt, dass ein Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft in dieser Sache bestätigen würde. Das ist plausibel.

      Ihr Gedankengang ist mir im weiteren nicht klar. Was wollen Sie mit dem Sachverhalt beweisen, oder auf welche Haupttatsache soll das Indiz ihrer Meinung nach denn hinweisen? Ist Ihrer Meinung nach Beweismittelfälschung hier die Haupttatsache, oder Mord?

      Sie bilden in der Folge eine Indizienkette, d.h., Sie unterstellen, dass zwar ein KT-Antrag in dieser Sache ausgefertigt wurde, aber da das viel zu spät erfolgte auch hier etwas nicht stimmen könne. Darüber hinaus führen Sie noch die fehlenden Untersuchungen des Schmauchs an usw.

      Nachdem also schon die Anfangswahrscheinlichkeit – sofern Sie den Sachverhalt als Haupttatsache betrachten – mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen ihre Hypothese spricht, kommen Sie mit Indizien, welche ebenfalls mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen Ihre Hypothese sprechen. Zu fragen wäre doch, in wie vielen von einhundert gleichgelagerten Fällen, dass BKA die Spuren sichert und einen KT-Antrag stellt, um erst danach den Sachverhalt zu manipulieren. Geben Sie sich die Antwort bitte selbst und berücksichtigen Sie außerdem, dass Indizienketten die Wahrscheinlichkeit ihres Einflusses auf die Haupttatsache mit zunehmender Länge immer weiter verringern. Das heißt im Umkehrschluss, dass Ihre Art der Beweisführung die Hypothese der Bundesanwaltschaft geradezu erstrahlen lässt. Und genau dieses Denken ist auch ein Grund, warum Strafanzeigen in dieser Sache reihenweise nach drei Tagen eingestellt werden.

      Meiner Meinung eignet sich der Sachverhalt nicht als Indiz, weil keine validen Daten vorliegen, welche eine präzisiere Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten zuließe. Es fehlen Grundvoraussetzungen und das was wir wissen, spricht sehr stark für die Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft.

      Übrigens nett, dass Sie den Link zum „wir-können-auch-anders“-blog gesetzt haben. Auch so ein Versuch der Spaltung von mir. Zugegebenermaßen finde ich die Beiträge aus 2014 auch heute noch inspirierend.

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      • @KUH

        Lassen wir das Stock Picking deiner Widerrede mal so stehen.
        Nur zwei Hinweise.

        Ich werfe dir nichts vor. Bin ja nicht dein Chef … 😉
        Ich gebe dir nur ein Feedback, wie du ankommst. Ich stelle mir da bei deiner Faktenkenntnis mehr vor. Das habe ich versucht im Weiteren am Beispiel zu begründen.
        Subjektiv, aber immerhin basisorientiert.
        Das Thema NSU wird von mir als Schachaufgabe seit vielen vielen Jahren niedergegrübelt. Bei der Denkaufgabe hilft mir ein Umfeld, was vom Fach ist.
        Meine Einzelmeinung ist aber kein Dekret aus dem Wahrheitsministerium NSU.
        Die Stelle ist schon besetzt … 🙂

        Den Link zum Blog „wir können auch anders“ habe ich wegen der Magazinfeder gesetzt. Bitte bei mir keine AK-NSU Internakiegsschauplätze als Überlegung einbauen. Das berührt mich nicht.

        Abschließend ein Blick nach vorne.
        Da du mit dem Projektilgutachten Geld gespart hast, könntest du es ja in eine Blutspurenanalyse WoMo investieren. Das geht auch im Nachgang auf Basis Bildmaterial. Der Gerichtsmediziner H. meinte in dem Zusammenhang, das das vorliegende dafür ausreichen würde.
        Bleibt natürlich die Frage, was lag ihm vor und was hat der AK.

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      • Ich schätze Deine Kommentare. Ich schätze auch das, was der AK und speziell der Fatalist in der Sache geleistet haben. Friedensblick müht sich ebenfalls und der parlograph versucht das nicht Sichtbare zu entblößen. Schorlau und Sieker, Compact, usw.

        Allerdings habe ich kein Verständnis dafür, dass niemand bereit ist anzuerkennen, dass es so nicht weitergehen kann. Seit 2011 war Zeit „aufzuklären“. Es gab zwischenzeitlich gute Phasen, aber mittlerweile habe ich den Eindruck, dass man ein totes Pferd reitet und es sich nicht eingestehen will. Man kann nicht immer alles auf den Staat schieben, sondern muss sich zuerst mal an die eigene Nase fassen. So schlecht ist dieser Staat und sein Rechtssystem nicht. Er kann nur mit dem, was an „alternativer Aufklärung“ geleistet wurde, nicht viel anfangen. Auch wenn man diesen Staat so verändern würde, wie es die „Aufklärerszene“ wünscht, dann säßen wieder Juristen an den Stellen, an welchen schon heute Juristen sitzen – und schon vorher saßen. Da verläuft eine unsichtbare Wand, gegen welche die „alternative Aufklärung“ nichts ausrichten kann, weil sie nicht in der Lage ist, diese Wand überhaupt zu erkennen. Zumindest Dir scheint das Problem nicht unbekannt zu sein, was wahrscheinlich am fachkundigen Umfeld liegt.

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      • @ Kay-Uwe Hegr

        Glauben Sie denn wirklich, einem weisungsgebundenen Staatsanwalt sind Opportunitätserwägungen fremd und es gäbe da diese „unsichtbare Wand“ nicht auch schon jetzt? Die Rechtskultur ist ja keine statische Angelegenheit, nur weil da weiter dieselben Juristen wirken. Das Problem sind gerade nicht die Juristen selbst, sondern ein Verfall rechtsstaatlicher Prinzipien und ihre Durchsetzung. Vll. sollte man diese beiden Ebenen – Rechtsweg und alternative Aufklärung – auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern als sich ergänzend sehen.

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      • @roger

        Das Thema eignet sich meiner Meinung nach nicht, um in Blogs aufgeklärt zu werden. Diese Meinung vertrete ich schon seit Mitte 2014.

        Bezüglich der Sicherung der Pistole gegen 23.11 Uhr vom Tisch des WoMos, sei angemerkt, dass auch der Revolver auf dem Herd schon gegen 12.50 (oder 12.45 Uhr) entdeckt, aber erst um 18.55 Uhr gesichert wurde. Das ist zwar 4 Stunden vor der Waffe auf dem Tisch, aber dem Umstand geschuldet, dass vorher noch die Leichen geborgen wurden. Letztendlich träfe für die Pumpguns mit geringen Abweichungen das Gleiche zu. Wahrscheinlich existiert also noch eine 4. Hypothese.

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  5. @parlograph

    Die „unsichtbare Wand“ verläuft meiner Meinung nach an anderer Stelle als Sie vermuten. Die Juristen können die Aufklärer nicht verstehen, weil diese in einer ihr fremden Sprache sprechen. So würde ich das umschreiben wollen. Selbst wenn nun Juristen, welche den „Aufklärern“ durchaus wohlgesonnen wären, die Plätze mit den angeblich oder tatsächlich weisungs-gebundenen Juristen in den Behörden tauschen sollten, würde die trennende Wand weiter bestehen. Wenn Sie so wollen, haben es die „Aufklärer“ hier versäumt, die fremde Sprache zu erlernen. Niemand kann Ebenen gegeneinander ausspielen, welche miteinander aufgrund ihres inneren Wesens nicht kompatibel sind.

    Das wir in eine bewusst herbeigeführte Staatskrise hineinschlittern, sehe ich genau so.

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    • Das meine ich auch: Die Ebenen sind nicht kompatibel. Die „alternative Aufklärung“ ist eher im Vorfeld der Ermittlung anzusiedeln, wenn Sie so wollen. So wie auch die Ausschüsse eine andere Ebene darstellen. Und diese „alternative Aufklärung“ schafft eine gewisse Gegenöffentlichkeit. Wie groß der entstehende Druck ist, direkt oder indirekt, kann niemand sagen. Also auch kein Grund, ihn kleinzureden. Staatsanwälte sind übrigens nicht „angeblich“ weisungsgebunden, sie sind es tatsächlich und zwar umso mehr sie sich der „unsichtbaren Wand“ nähern. Die deutsche Sprache ist bei Begriffen sehr präzise und „Staatsanwalt“ beschreibt das perfekt.

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      • Sie schrieben, Zitat:

        „Staatsanwälte sind übrigens nicht „angeblich“ weisungsgebunden, sie sind es tatsächlich und zwar umso mehr sie sich der „unsichtbaren Wand“ nähern. Die deutsche Sprache ist bei Begriffen sehr präzise und „Staatsanwalt“ beschreibt das perfekt.“ Zitat Ende

        Stimmt auch. Eignet sich aber nicht als Antwort auf meinen Kommentar. Der Begriff „Staatsanwalt“ kommt in meinem Kommentar als „präzise Bezeichnung“ nicht vor. Ich sprach von „angeblich oder tatsächlich weisungsgebundenen Juristen in den Behörden“. Diese Formulierung halte ich auch jetzt noch für zutreffend, denn tatsächlich weisungsgebundene Juristen sind z.B. Staatsanwälte, während das Gericht im Münchner Strafprozess gegen Zschäpe nicht weisungsgebunden ist. Allerdings wird diesem Gericht das fast täglich von Teilen der „Aufklärer“ unterstellt. Demnach sind die Juristen dort „angeblich weisungsgebunden“. Ich wollte eigentlich garnicht mehr antworten, aber in Bezug auf die „unsichtbare Wand“ zeigt Ihre Kritik doch sehr schön, warum die Ebenen nicht kompatibel sind.

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  6. @Kay-Uwe

    Aufklärung ist ein interessanter Gedanke von dir, aber eigentlich anderes Thema.
    Trotzdem kurze Bemerkung dazu.

    Bei Aufklärung wäre zuerst die Frage zu stellen, was soll denn aufgeklärt werden?
    Das die Ermittler viele Fehler machen?
    Das die Staatsanwälte die Paragraphen nicht kennen?
    Das die Politiker nicht dumm sind, aber Pech beim Denken haben?
    Kaum und Täter überführen schon gar nicht.
    Wenn, geht es um ganz was anderes. Das ist aber nichts, was uns kleine „Aufklärer“ braucht.

    Wir sind hier im Klugscheißer-Modus unterwegs.
    Zumindest bin ich mir dessen bewusst und mache kein Hehl daraus. Allerdings wird die zackige Arroganz meiner Beweisführung immer mit einem Angebot aus Logik und Plausibilität untersetzt. Soviel Klugscheißer ist für den einen oder anderen Mit-Klugscheißer aber schon zu viel … 😉
    Das zum Sack Reis in China.

    Mein Einwurf in deine Richtung betraf den Mangel an nachvollziehbaren Begründungen.
    Du entschuldigst den Staatsdienern viel, machst aber kein Angebot, warum das jeweils konkrete Verhalten der NSU-Komparsen konkret entschuldbar ist. Bei deiner Belesenheit musst du doch konkrete Thesen haben, wie ein Sachverhalt, warum, zu bewerten ist.

    Unser Beispiel war, wir haben eine Waffe, die zehn Stunden absichtlich nicht identifiziert wird, eine Magazinfeder, die als Bauteil umgewidmet wird, und Projektilteile im Kopf eines Opfers, die der Untersuchung entzogen werden.
    Mit welcher Plausibilität ist dieses Verhalten der Ermittler/Staatsanwalt erklärbar?
    Das ist doch unsere Spielwiese, dazu Geschichten zu entwickeln.
    Du kennst das alles, hast eine riesen Übersicht der Aussagen gemacht.
    Ergo, bau mit deiner Sicht die Punkte in einen konkreten Handlungsstrang, warum, wieso weshalb.

    Ausgangspunkt sind dabei zwangsläufig die einzig möglichen Hypothesen für die Zeitverzögerung bei der vorgeblichen Identifizierung der Kiesewetterwaffe.
    Es gibt nur drei.
    Die Waffe wurde 12.45 Uhr entdeckt und erst gegen 23 Uhr „geborgen“ weil:

    a. alle Mitglieder der Tatortgruppe sie vergessen hatten und am Womo-Tisch immer vorbei liefen
    b. keine Waffe auf dem Tisch lag
    c. die Waffe ausgetauscht werden sollte und man auf das Tauschobjekt wartete

    Welche Hypothese ist bei dir die zu verfolgende These, warum, und wie passt der Rest, Magazinfeder und Metallteile?

    Als ich das vor zwei Jahren mal mit meinem Klugscheißer-Modus durchexerzierte, lag zum Schluss als Erstwaffe eine Glock 36 auf dem Womo-Tisch.
    Okay, ich lag am Strand und die Sonne schien … ;-))

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